Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage, Hochzeitsfilm und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von Fotograf Saeid seifalian (MomentPhotography ) und sei- nen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotograf(en) genannt

I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Saeid und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträ- ge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorlie- gen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonsti- gen Datenträgern, Videos etc.)

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestal- tungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeits- zeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchun- gen sind dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Pro- duktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelun- gen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonder- ter Vereinbarung. Rohaufnahmen werden bis maximal drei Monate nach Übergabe gespeichert und danach ohne Ankündigung gelöscht. Eine spätere Herausgabe ist nicht möglich.

9. Verspätung durch Unvorhersehbare Umstände

9.1. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen. Dennoch kön- nen Verspätungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie Staus, Verkehr, Unfälle, unvorhersehbare Wetterbedingungen oder technische Defekte nicht gänzlich ausge- schlossen werden.

9.2. Im Falle einer solchen Verspätung verpflichtet sich der Fotograf/Videograf, das Brautpaar bzw. die zuständige Kontaktperson unverzüglich zu informieren und die voraussichtliche Dauer der Verspätung mitzuteilen.

9.3. Der Fotograf/Videograf ist in einem solchen Fall bemüht, alle versäumten Leistun- gen nach Möglichkeit nachzuholen. Für den Fall, dass dies aufgrund der verbleibenden Zeit oder anderer Rahmenbedingungen nicht vollständig möglich ist, besteht seitens des Brautpaares kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder zusätzliche Leistungen.

9.4. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass in Fällen, die auf unvor- hersehbaren Umständen beruhen, keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

10. Verspätung des Brautpaares

101. Sollte das Brautpaar zu einem vereinbarten Programmpunkt verspätet eintreffen, kann der Fotograf/Videograf die entstandene Wartezeit nicht garantieren nachholen zu können und behält sich vor, das weitere Programm planmäßig fortzuführen.

10.2. Versäumte Leistungen aufgrund einer Verspätung des Brautpaares gelten als er- bracht; ein Anspruch auf Rückerstattung oder zusätzliche Leistungen besteht in diesem Fall nicht.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheber- rechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatge- brauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.

3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch
zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social Media, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

III. Honorare

1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar verein- bart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Web- site des Fotografen zu finden sind. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von bis zu 20% des Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hoch- zeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder per Brief und damit wird eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.

Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

3. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Ver- zugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftragge- bers.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.

5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Ände- rungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-An- spruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend ma- chen.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekos- ten berechnet: je gefahrenem km 0,40 EUR je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglich- keit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Fami- lienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Com- puter entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf ist berechtigt, Fremd- labore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc.

zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadener- satz ist hiermit ausgeschlossen.

5. Nach Übergabe der finalen Fotos, Videos oder sonstigen Leistungen hat der Auf- traggeber 7 Kalendertage Zeit, etwaige Änderungswünsche oder Beanstandungen ausschließlich per E-Mail mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung per E-Mail, gelten die Leistungen als abgenommen und der Auftrag als abgeschlossen.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdiffe- renzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fo- tografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8. Wetter, Verspätungen und äußere Umstände

8.1. Im Falle von Regen oder sonstigen witterungsbedingten Einschränkungen liegt die Verantwortung für die Organisation und Buchung einer geeigneten Indoor-Alternative beim Brautpaar. Etwaige dadurch entstehende Kosten trägt das Brautpaar.

8.2. Bei Verspätungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Stau, Verkehr, Un- fällen, technischen Defekten oder vergleichbaren Ereignissen informiert der Fotograf/ Videograf das Brautpaar bzw. die zuständige Kontaktperson unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung. Der Fotograf/Videograf bemüht sich in diesem Fall, alle versäumten Leistungen nach Möglichkeit nachzuholen. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung besteht in solchen Fällen jedoch nicht. Beide Parteien erkennen an, dass solche Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen/Videografen liegen.

8.3. Bei einer Verspätung des Brautpaares kann die entstandene Wartezeit nicht garan- tiert nachgeholt werden. Versäumte Leistungen gelten als erbracht; ein Anspruch auf Rückerstattung oder zusätzliche Leistungen besteht in diesem Fall nicht.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Ver- breitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Verviel- fältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu be- handeln.

VIII. Stornierung und Rücktritt

Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform per E-Mail an info@wearemoment.de und gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Fotografen als wirksam.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornobedingungen:Bei Stornierung zwischen 12 und 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Honorars sind als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierung zwischen 6 und 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars sind als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierung zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Honorars sind als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierung ab 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Honorars sind zu zahlen. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei einer Stornierung nicht zurückerstattet. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Unfall, plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis) kann in beiderseitigem Einver- nehmen ein Ersatztermin gesucht werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Sollte der Fotograf aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall) den Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen qualifizierten Ersatz- fotografen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

IX. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2025. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.